Stellenbeschreibung
Die Brundtlandstadt Viernheim, inmitten der Metropolregion Rhein-Neckar gelegen, hat beim Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Stelle als
Stadtpolizist*in (w/m/d)
zu besetzen.
Die Viernheimer Stadtpolizei, welche sich durch ein ausgeprägtes Gemeinschaftsgefühl, ein partnerschaftliches Miteinander und eine gesunde Fehlerkultur auszeichnet, sucht ab sofort Kolleg*innen, die ebenso engagiert und kollegial das Team verstärken.
Wir bieten:
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eine anspruchsvolle unbefristete Tätigkeit in Vollzeit im Beschäftigtenverhältnis (39 Stunden/Woche), die bis zu EG 9a TVöD/VKA bewertet ist. Die Eingruppierung erfolgt vorbehaltlich der Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen. Das monatliche Bruttogrundgehalt beträgt zwischen 3.658,61 € und 4.097,67 €.
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die üblichen Leistungen des öffentlichen Dienstes (z. B. betriebliche Altersvorsorge, Jahressonderzahlung, Leistungsentgelt)
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Schichtzulage (monatlich: 100,00 € brutto) sowie zugehöriger Zusatzurlaub für Schichtarbeit
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30 Tage Urlaub/Jahr (ab 2027: 31 Tage) bei einer 5-Tage-Woche (sowie Freistellung am 24. und 31. Dezember)
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umfangreiche Fortbildungsmöglichkeiten und Gesundheitsangebote sowie ein Employee Assistance Program (EAP)
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eine gute ÖPNV-Anbindung und unmittelbare Nähe zu mehreren Autobahnen (A6, A659, A5)
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ein vergünstigtes Deutschlandticket
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ein Fahrrad-Leasing-Angebot
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eine eingehende Einarbeitung durch die Kolleg*innen, unter Einbezug der lokalen Besonderheiten
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regelmäßiges Team-Training zur Selbstverteidigung und Einsatztechnik
Ihre Aufgaben (u.a.):
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uniformierter Außendienst in Schichtarbeit per Fahrzeug und zu Fuß, auch an Sonn- und Feiertagen
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Vollzugsaufgaben auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr
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Durchführung von Verkehrskontrollen (fließender Verkehr) und Überwachung des ruhenden Verkehrs
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Prüfung der im öffentlichen Verkehrsraum abgestellten Fahrzeuge (HU, Bereifung, Kfz-Kennzeichen)
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Überwachung öffentlicher Einrichtungen und von Straßen- bzw. Grundstücksverschmutzungen und Sondernutzungen
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Allgemeiner Feldschutz (Überwachung des unbefugten Betretens/Befahrens fremder Grundstücke und des Feldwegenetzes)
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Maßnahmen zum Schutz der Jugend
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sonstige Maßnahmen zum Schutz der allgemeinen Verkehrssicherheit und der öffentlichen Sicherheit (z. B. herrenlose Tiere, Schutz gegen Hunde)
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Feststellung von Fahrzeugen ohne amtl. Zulassung und Bekämpfung des ordnungswidrigen Zustandes
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Einleitung von Bußgeldverfahren bzw. Verwarnungen in verschiedensten Fällen
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Durchführung von Ermittlungen u. a. zur Feststellung des Aufenthaltsortes von Personen
Wir erwarten:
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Mindestalter: 21 Jahre
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eine abgeschlossene Berufsausbildung
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Vorzugsweise den abgeschlossenen Sonderlehrgang zur Ausbildung von Hilfspolizeibeamt*innen. Alternativ die Bereitschaft diesen nachzuholen.
Bei Nichtvorliegen des abgeschlossenen Lehrgangs zur Ausbildung von Hilfspolizeibeamt*innen erfolgt die Einstellung zunächst im Rahmen eines befristeten Arbeitsverhältnisses in der EG 8 TVöD/VKA. Das monatliche Bruttogrundgehalt beträgt zwischen 3.486,40 € und 3.843,36 €.
Die unbefristete Weiterbeschäftigung sowie eine Höhergruppierung in die EG 9a TVöD/VKA ist nach erfolgreichem Bestehen des Sonderlehrgangs vorgesehen.
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erfolgreiches Absolvieren unseres Auswahlverfahrens (siehe unten)
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persönliche Zuverlässigkeit (Zuverlässigkeitsüberprüfung durch das Hessische Landeskriminalamt)
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eine gute Auffassungsgabe und gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
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Fahrerlaubnis der Kl. B und entsprechende Fahrpraxis; Fahrerlaubnis der Klasse BE ist von Vorteil
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Geschick im Umgang mit Bürger*innen, aber auch ein selbstsicheres und ruhiges Auftreten in konfliktträchtigen Situationen sowie Durchsetzungsvermögen, daher eine besondere psychische Belastbarkeit
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gute PC-Kenntnisse und Anwendungserfahrung mit mobilen Endgeräten (u. a. MS-Office, WinOwig mobil, OWI21, OWI ToGo)
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Bereitschaft und körperliche Eignung für Außen- und Schichtdienste
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Teamfähigkeit
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Bereitschaft zur stetigen Aus- und Fortbildung
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interkulturelle Kompetenz und Hilfsbereitschaft
Haben Sie noch Fragen?
Für fachliche Fragen steht der Amtsleiter, Christoph Winkler, unter 06204/988-273 zur Verfügung. Bei personalrechtlichen Fragen wenden Sie sich an das Hauptamt - Abteilung Personal, Bianca Bernauer (06204/988-274).
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.
Eine Teilzeitbeschäftigung ist gemäß § 9 Abs. 2 HGlG grundsätzlich möglich.
Das weitere Auswahlverfahren beinhaltet einen schriftlichen Eignungstest sowie die Überprüfung der sportlichen Eignung; beides findet am statt. Der Sporttest (500m Wendelauf, Bankdrücken, Achterlauf, Fünfer-Sprunglauf) kann alternativ durch den Nachweis über den Erwerb des Deutschen Sportabzeichens Ihrer Altersklasse in Silber (nicht älter als 6 Monate) ersetzt werden. Das Sportabzeichen ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Bewerbungen ohne den Nachweis einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung können nicht berücksichtigt werden.
Nähere Informationen zur Stadt Viernheim und der attraktiven Metropolregion Rhein-Neckar finden Sie unter www.viernheim.de bzw. www.m-r-n.com.
Sind Sie interessiert an dieser verantwortungsvollen Tätigkeit bei unserer Stadtpolizei? Dann freuen wir uns auf Ihre Online-Bewerbung bis zum über unser
Bewerbungsportal
https://jobs.viernheim.de/gsa41
Viernheim,
Der Magistrat der Stadt Viernheim
gez. B a a ß
Bürgermeister
Online-Bewerbung