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Stelle verifiziert vor 3 Stunden

Stadtpolizist*in (w/m/d)

Stadt Viernheim·Viernheim
Gehalt nicht angegeben
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Stellenbeschreibung

Die Brundtlandstadt Viernheim, inmitten der Metropolregion Rhein-Neckar gelegen, hat beim Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Stelle als Stadtpolizist*in (w/m/d) zu besetzen. Die Viernheimer Stadtpolizei, welche sich durch ein ausgeprägtes Gemeinschaftsgefühl, ein partnerschaftliches Miteinander und eine gesunde Fehlerkultur auszeichnet, sucht ab sofort Kolleg*innen, die ebenso engagiert und kollegial das Team verstärken. Wir bieten: • eine anspruchsvolle unbefristete Tätigkeit in Vollzeit im Beschäftigtenverhältnis (39 Stunden/Woche), die bis zu EG 9a TVöD/VKA bewertet ist. Die Eingruppierung erfolgt vorbehaltlich der Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen. Das monatliche Bruttogrundgehalt beträgt zwischen 3.658,61 € und 4.097,67 €. • die üblichen Leistungen des öffentlichen Dienstes (z. B. betriebliche Altersvorsorge, Jahressonderzahlung, Leistungsentgelt) • Schichtzulage (monatlich: 100,00 € brutto) sowie zugehöriger Zusatzurlaub für Schichtarbeit • 30 Tage Urlaub/Jahr (ab 2027: 31 Tage) bei einer 5-Tage-Woche (sowie Freistellung am 24. und 31. Dezember) • umfangreiche Fortbildungsmöglichkeiten und Gesundheitsangebote sowie ein Employee Assistance Program (EAP) • eine gute ÖPNV-Anbindung und unmittelbare Nähe zu mehreren Autobahnen (A6, A659, A5) • ein vergünstigtes Deutschlandticket • ein Fahrrad-Leasing-Angebot • eine eingehende Einarbeitung durch die Kolleg*innen, unter Einbezug der lokalen Besonderheiten • regelmäßiges Team-Training zur Selbstverteidigung und Einsatztechnik Ihre Aufgaben (u.a.): • uniformierter Außendienst in Schichtarbeit per Fahrzeug und zu Fuß, auch an Sonn- und Feiertagen • Vollzugsaufgaben auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr • Durchführung von Verkehrskontrollen (fließender Verkehr) und Überwachung des ruhenden Verkehrs • Prüfung der im öffentlichen Verkehrsraum abgestellten Fahrzeuge (HU, Bereifung, Kfz-Kennzeichen) • Überwachung öffentlicher Einrichtungen und von Straßen- bzw. Grundstücksverschmutzungen und Sondernutzungen • Allgemeiner Feldschutz (Überwachung des unbefugten Betretens/Befahrens fremder Grundstücke und des Feldwegenetzes) • Maßnahmen zum Schutz der Jugend • sonstige Maßnahmen zum Schutz der allgemeinen Verkehrssicherheit und der öffentlichen Sicherheit (z. B. herrenlose Tiere, Schutz gegen Hunde) • Feststellung von Fahrzeugen ohne amtl. Zulassung und Bekämpfung des ordnungswidrigen Zustandes • Einleitung von Bußgeldverfahren bzw. Verwarnungen in verschiedensten Fällen • Durchführung von Ermittlungen u. a. zur Feststellung des Aufenthaltsortes von Personen Wir erwarten: • Mindestalter: 21 Jahre • eine abgeschlossene Berufsausbildung • Vorzugsweise den abgeschlossenen Sonderlehrgang zur Ausbildung von Hilfspolizeibeamt*innen. Alternativ die Bereitschaft diesen nachzuholen. Bei Nichtvorliegen des abgeschlossenen Lehrgangs zur Ausbildung von Hilfspolizeibeamt*innen erfolgt die Einstellung zunächst im Rahmen eines befristeten Arbeitsverhältnisses in der EG 8 TVöD/VKA. Das monatliche Bruttogrundgehalt beträgt zwischen 3.486,40 € und 3.843,36 €. Die unbefristete Weiterbeschäftigung sowie eine Höhergruppierung in die EG 9a TVöD/VKA ist nach erfolgreichem Bestehen des Sonderlehrgangs vorgesehen. • erfolgreiches Absolvieren unseres Auswahlverfahrens (siehe unten) • persönliche Zuverlässigkeit (Zuverlässigkeitsüberprüfung durch das Hessische Landeskriminalamt) • eine gute Auffassungsgabe und gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift • Fahrerlaubnis der Kl. B und entsprechende Fahrpraxis; Fahrerlaubnis der Klasse BE ist von Vorteil • Geschick im Umgang mit Bürger*innen, aber auch ein selbstsicheres und ruhiges Auftreten in konfliktträchtigen Situationen sowie Durchsetzungsvermögen, daher eine besondere psychische Belastbarkeit • gute PC-Kenntnisse und Anwendungserfahrung mit mobilen Endgeräten (u. a. MS-Office, WinOwig mobil, OWI21, OWI ToGo) • Bereitschaft und körperliche Eignung für Außen- und Schichtdienste • Teamfähigkeit • Bereitschaft zur stetigen Aus- und Fortbildung • interkulturelle Kompetenz und Hilfsbereitschaft Haben Sie noch Fragen? Für fachliche Fragen steht der Amtsleiter, Christoph Winkler, unter 06204/988-273 zur Verfügung. Bei personalrechtlichen Fragen wenden Sie sich an das Hauptamt - Abteilung Personal, Bianca Bernauer (06204/988-274). Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Eine Teilzeitbeschäftigung ist gemäß § 9 Abs. 2 HGlG grundsätzlich möglich. Das weitere Auswahlverfahren beinhaltet einen schriftlichen Eignungstest sowie die Überprüfung der sportlichen Eignung; beides findet am statt. Der Sporttest (500m Wendelauf, Bankdrücken, Achterlauf, Fünfer-Sprunglauf) kann alternativ durch den Nachweis über den Erwerb des Deutschen Sportabzeichens Ihrer Altersklasse in Silber (nicht älter als 6 Monate) ersetzt werden. Das Sportabzeichen ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen. Bewerbungen ohne den Nachweis einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung können nicht berücksichtigt werden. Nähere Informationen zur Stadt Viernheim und der attraktiven Metropolregion Rhein-Neckar finden Sie unter www.viernheim.de bzw. www.m-r-n.com. Sind Sie interessiert an dieser verantwortungsvollen Tätigkeit bei unserer Stadtpolizei? Dann freuen wir uns auf Ihre Online-Bewerbung bis zum über unser Bewerbungsportal https://jobs.viernheim.de/gsa41 Viernheim, Der Magistrat der Stadt Viernheim gez. B a a ß Bürgermeister Online-Bewerbung

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Originalquelle
stellenanzeigen.de
Veröffentlicht
08. Juli 2026 · echtes Datum
Zuletzt verifiziert
vor 3 Stunden
Qualitäts-Score
35/100
Gehalt angegeben0
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