Stellenbeschreibung
BeimPolizeipräsidium Trier / Kriminaldirektion Trier / Kriminalinspektion 3
„Ermittlungsunterstützung“ / Kommissariat 35 „Datenmanagement /
Finanzermittlungen“ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine befristete Stelle in
der
Sachbearbeitung in der Datenerfassung (m/w/d)
zu besetzen.
Die Beschäftigung erfolgt mit dreiviertel der durchschnittlichen regelmäßigen
wöchentlichen Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten (m/w/d) (derzeit 29,25
Stunden / Woche)und ist für die Dauer der krankheitsbedingten Abwesenheit einer
Mitarbeiterin, voraussichtlich für ein Jahr, befristet. Die Möglichkeit einer
unbefristeten Weiterbeschäftigung könnte sich ergeben. Die Stelle ist nach der
Entgeltgruppe 6 (2.389 € brutto) des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst
der Länder (TV-L) bewertet.
Der Aufgabenbereich umfasst insbesondere die nachfolgend aufgeführten
Tätigkeiten:
- Datenerfassung und Bearbeitung der Digitalen Kriminalpolizeilichen
personenbezogenen Sammlungen (DKpS)
- Erfassungs- und Änderungsdienst,
- Bearbeitung von Sachfahndungen,
- Bearbeitung der Haftdatei,
- Unterstützung in der zentralen Vorgangsregistratur und Vorgangsverwaltung
der Kriminaldirektion Trier,
- allgemeine Verwaltungstätigkeiten.
Erwartet werden:
- erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung im kaufmännischen oder
administrativen Bereich,
- gute Kenntnisse in den gängigen MS-Office Standardanwendungen („Word“,
„Excel“, „Outlook“),
- Fähigkeiten zu selbstständigem Arbeiten und Eigeninitiative,
- Zuverlässigkeit, Flexibilität, Teamfähigkeit und eine gute Auffassungsgabe,
- Gewissenhaftigkeit, Gründlichkeit und eine äußerst sorgfältige Arbeitsweise.
Wir bieten Ihnen:
- einen sicheren, attraktiven, vielseitigen und abwechslungsreichen
Arbeitsplatz in einem dynamischen, motivierten und kollegialen Team mit einer
interessanten Tätigkeit sowie einem offenen und konstruktiven Miteinander,
- eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit,
- 30 Urlaubstage (bei 5 Arbeitstagen / Woche),
- Jahressonderzahlung,
- betriebliche Altersversorgung.
Das Land Rheinland-Pfalz beschäftigt viele Menschen in sehr unterschiedlichen
Tätigkeitsfeldern und mit ganz unterschiedlichen Qualifikationen. Wir fördern
aktiv die Gleichbehandlung aller Menschen und wünschen uns daher ausdrücklich
Bewerbungen aus allen Altersgruppen, unabhängig von der ethnischen Herkunft,
dem Geschlecht, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder der
sexuellen Identität.
Das Land Rheinland-Pfalz fördert die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Wir
ermöglichen eine flexible Arbeitszeitgestaltung im Rahmen der bestehenden
Arbeitszeitvereinbarung. Wir legen Wert auf persönliche Gestaltungsspielräume
in einer wertschätzenden, vertrauensvollen Arbeitsumgebung und ermöglichen die
gezielte fachliche Aus- und Weiterbildung.
Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch Familienarbeit oder
ehrenamtliche Tätigkeit erworben wurden, werden bei der Beurteilung der
Qualifikation im Rahmen des § 8 Abs. 1 des Landesgleichstellungsgesetzes
berücksichtigt.
Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt
berücksichtigt.
Bewerbungen von Frauen sehen wir mit besonderem Interesse entgegen.
Eine Einstellung in den öffentlichen Dienst des Landes Rheinland-Pfalz darf
nur erfolgen, wenn Sie die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitliche
demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung für
Rheinland-Pfalz einzutreten. Im Falle einer Einladung zum Auswahlgespräch
übersenden wir Ihnen mit der Einladung per E-Mail die Verwaltungsvorschrift ‚
Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst‘ vom 7. Juli 2025, die
zugehörige ‚Belehrung über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen
Dienst‘ (Anlage 1) sowie die ‚Liste extremistischer Organisationen‘ (Anlage 2)
mit der Bitte, die unterschriebene Erklärung zur Verfassungstreue zum
Auswahlgespräch mitzubringen.
Die Verwaltungsvorschrift, die 'Belehrung über die Pflicht zur
Verfassungstreue im öffentlichen Dienst‘ sowie die ‚Liste extremistischer
Organisationen‘ finden Sie zu Informationszwecken auf der Website
https://www.polizei.rlp.de/karriere/downloadsunter dem Reiter ‚Für die
Bewerbung als Verwaltungsbeamtin/Verwaltungsbeamter sowie
Tarifbeschäftige/Tarifbeschäftigter‘.
Die Berücksichtigung der Bewerbung im Auswahlverfahren ist abhängig von der
elektronischen Übersendungder ausgefüllten und unterzeichneten
Zustimmungserklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 67 Abs. 1 Satz 1
Nr. 1 Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG); eineAblichtung Ihres
Personalausweises oder Reisepassesist beizufügen. Mit der Abgabe der Erklärung
stimmen Sie – vorbehaltlich des Vorliegens der formalen
Bewerbungsvoraussetzungen – einer Überprüfung Ihrer Person anhand eines
Datenabgleichs mit den Datenbeständen u. a. der Polizeien des Bundes und der
Länder sowie des Verfassungsschutzes zu, vgl. § 67 Abs. 3 Satz 2 POG.
Die Zustimmungserklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung finden Sie auf der
Websitehttps://www.polizei.rlp.de/karriere/downloadsunter dem Reiter ‚Für die
Bewerbung als Verwaltungsbeamtin/Verwaltungsbeamter sowie Tarifbeschäftige/
Tarifbeschäftigter‘.
Es wird darauf hingewiesen, dass die zu unterzeichnenden Unterlagen im
späteren Verlauf des Auswahlverfahrens im Original vorzulegen sind.“
Bewerbungen werden bis zum schriftlich erbeten an das
Polizeipräsidium Trier
Referat PV 3 (Personal)
Salvianstraße Trier.
oder elektronisch (eine zusammenhängende PDF-Datei, maximal 5 MB) an
Aus Kostengründen bitten wir darum, keine Bewerbungsmappen und nur
Zeugniskopien einzureichen, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt
werden. Eine den datenschutzrechtlichen Vorschriften entsprechende Vernichtung
der Unterlagen im Anschluss an das Auswahlverfahren wird zugesichert.
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) finden Sie im Internetauftritt der Polizei
Rheinland-Pfalz unterDatenschutz . Polizei Rheinland-Pfalz (rlp.de).