Stelle verifiziert vorgestern
Pädagogische Fachkraft
AWO Bezirksverband Ostwestfalen-Lippe e.V.Bielefeld (Nordrhein-Westfalen)UNBEFRISTET
Gehalt nicht angegeben
Stellenbeschreibung
Unsere "Wohngruppe I Ravensberger Straße" ist eine Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe für junge, unbegleitete, minderjährige Ausländer (UMA) im Alter von 14 bis 21 Jahren. Wir suchen zum frühestmöglichen Eintrittstermin eine Pädagogische Fachkraft (m/w/d) Die Stelle umfasst 30 Wochenstunden und ist unbefristet. Die Eingruppierung erfolgt nach TV AWO NRW in der Entgeltgruppe S8b oder S11b (je nach Qualifikation). In Rahmen der Betreuung geht es um Alltagsstrukturierung, Perspektiventwicklung, schulische, berufliche und medizinische Begleitung: Beratung und Begleitung der jungen Menschen (Bezugsbetreuung) unter Berücksichtigung des Leitbildes der Einrichtung und der AWO OWL Ressourcenorientierte Unterstützung in verschiedenen Lebensbereichen Vermittlung von Selbsthilfemethoden bei Krisen Schulische und/oder berufliche Integration Durchführung des Screenings und Clearings für unbegleitete, minderjährige Ausländer Idealerweise ein abgeschlossenes Studium Soziale Arbeit, Sozialpädagogik oder Pädagogik (EG S11b) Erzieher*innen mit Interesse an einem neuen Aufgabengebiet sind ebenfalls herzlich willkommen (EG S8b) Berufserfahrung im Bereich stationärer Hilfen zur Erziehung von Vorteil Anerkennung der Vielfalt (Diversity) junger Menschen Bereitschaft zu Schichtdienst (Früh-/ Spätdienst, Ruf-/ Nachtbereitschaft) Wir leben die Werte Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit in Unternehmen/Verband und Gesellschaft Menschenfreundliche Personalpolitik und Vereinbarung Work-Life-Balance Vergütung nach TV AWO NRW inkl. SuE-Zulage Attraktive, betriebliche Altersvorsorge mit mind. 100% Zuschuss Zugang zu exklusiven Mitarbeiterrabatten über Corporate Benefits (online und vor Ort) Zulagen bis zu 155 Euro und zusätzlicher Urlaubstag im Quartal möglich Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum . Gut zu wissen: Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt eingestellt Vollzeitstellen können gemäß § 7,1 TzBfG auch in Teilzeitstellen umgewandelt werden, sofern der Arbeitsplatz sich hierfür eignet und dringende betriebliche Belange nicht entgegenstehen