Stellenbeschreibung
Das Finanzamt Aachen-Stadt sucht zum eine Mitarbeiterin/ einen Mitarbeiter (m/w/d) im Bereich des Betriebsprüfungsinnendienstes mit einem Stellenanteil von 0,6. Es handelt sich aufgrund eines Sachgrunds um eine bis zum befristete Stelle gemäß §14 TzBfG.
Der Prüfungsinnendienst unterstützt die organisatorischen Abläufe vorwiegend der Betriebsprüfungsstelle im Finanzamt.
Der Arbeitsbereich umfasst im Wesentlichen folgende Aufgaben:
- Erstellung von Prüfungsanordnungen
- Erstellung von einfachen Anschreiben
- Versand von Prüfungsanordnungen und Betriebsprüfungsberichten
- Pflege von Betriebsdaten und Konzernverzeichnissen
- vorbereitende Tätigkeiten für Sachgebietsleitungen und Prüfer*innen, wie z.B.:
Erstellung von Auswahl- und Falllisten
Mitarbeit bei der Aufstellung von Prüfungsgeschäftsplänen
Fristenüberwachung
Einholung von Auskünften mit Hilfe diverser Auskunftsprogramme
Vorbearbeitung eingehender Kontrollmitteilungen
Erfassung und Überwachung von Rechtsbehelfen
Anlegen von Akten und Verwaltung von Altakten
Verwaltung von Belegen (Annahme, Ausgabe, Überwachung)
Post- und Telefondienst für die Betriebsprüfungsstelle
sonstige Aufgaben nach Zuweisung
Als fachliches Anforderungsprofil bringen Sie mit:
- sehr gute Auffassungsgabe
- ausgeprägte Entscheidungsfreudigkeit und sicheres Auftreten
- ausgeprägte Kommunikations- und Teamfähigkeit
- ausgeprägtes Zahlenverständnis
- hohe Belastbarkeit und ein besonderes Maß an Zuverlässigkeit
- eine abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung, insbesondere in einem der folgenden Bereiche:
Kaufleute für Büromanagement
Großhandelskaufleute
Industriekaufleute
kaufmännische Assistenten / Wirtschaftsassistenten
Verwaltungsfachangestellte
Kaufleute für Tourismus und Freizeit
- einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren in dem erlernten Beruf
Die Wochenarbeitszeit beträgt 22 Stunden und 42 Minuten und kann im Rahmen der gleitenden Arbeitszeit abgeleistet werden. Der Arbeitszeitrahmen ist grundsätzlich von Montag bis Freitag im Rahmen zwischen 06:00 Uhr und 18:00 Uhr
Die Vergütung richtet sich nach der Entgeltgruppe 5 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher besonders begrüßt. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden diese bei gleicher Qualifikation nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt behandelt.Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen.
Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.
Für Rückfragen steht Ihnen im Finanzamt Aachen-Stadt Herr Engelen unter der Rufnummer 0241/469-2322 oder Frau Königs unter der Rufnummer 0241/469-2038 gerne zur Verfügung.
Wenn Sie Interesse haben, bewerben Sie sich bitte bis zum ausschließlich online unter Nutzung des Folgenden Links:
https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=
Bitte fügen Sie Ihrer elektronischen Bewerbung folgende Unterlagen bei:
- tabellarischer Lebenslauf (lückenlos)
- Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen
- Arbeitszeugnisse
- Angabe der bisherigen Eingruppierungen oder Einreihungen
- Nachweis über den ggf. vorliegenden Grad der Schwerbehinderung
Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren
Dem Finanzamt Aachen-Stadt ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten.
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist:
Finanzamt Aachen-StadtKrefelder Str. 21052070 AachenTel.: (0241/469-0)E-Mail: ://www.finanzverwaltung.nrw.de
Den behördlichen Datenschutzbeauftragten des Finanzamts Aachen-Stadt erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten:
Datenschutzbeauftragte(r) des Finanzamts Aachen-StadtKrefelder Str. 210, 52070 AachenE-Mail:
Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z. B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung.
Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Artikel 6 Absatz 1 Buschstabe a, Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Absatz 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 und 5 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Artikel 9 Absatz 2 Buschstabe a, Artikel 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Absatz 3 Satz 1 DSG NRW.
Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in dem Finanzamt Aachen-Stadt (und - falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen) Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen.
Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt.
Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten bis zum Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange, wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen sechs Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet.
Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte.
Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO.
• Recht auf Auskunft: Artikel 15 DSGVO
• Recht auf Berichtigung: Artikel 16 DSGVO
• Recht auf Löschung: Artikel 17 DSGVO
• Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Artikel 18 DSGVO
• Recht auf Widerspruch: Artikel 21 DSGVO
• Recht auf Beschwerde: Artikel 77 DSGVO
Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.
[...]
Hier erfahren sie mehr: [Karriere NRW](https://karriere.nrw/stellenausschreibung/eb35de55-a9d1-4409-99ae-f967606abbec)