Stellenbeschreibung
Die Gemeinde Alfter sucht für das Fachgebiet 1.3 Sicherheit und Ordnung zum
nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n
Mitarbeiter/in (m/w/d) für den Kommunalen Ordnungsdienst
im Rahmen einer unbefristeten und teilbaren Vollzeitstelle.
Die Vergütung ist bei Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen bis zur
Entgeltgruppe 9a TVöD vorgesehen.
Ihre Aufgaben:
sind insbesondere:
- Sie zeigen Präsenz im Gemeindegebiet und stehen während des Außendienstes
den Bürger*innen, Besucher*innen und Gewerbetreibenden der Gemeinde Alfter als
erste*r Ansprechpartner*in zur Verfügung
- Zur Stärkung des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung übernehmen Sie
Streifendienste im Gemeindegebiet; im Rahmen von Ordnungspartnerschaften auch
gemeinsam mit der Polizei und anderen externen Behörden
- Sperrung von Gefahrenbereichen und -stellen, Evakuierung von
Gefahrenbereichen sowie Mitwirkung bei besonderen Einsatzlagen
(Außergewöhnliche Schadensereignisse, Unwetterlagen, Bombenfund etc.)
- Sie verhindern und ahnden Ordnungswidrigkeiten
- Bearbeitung von Beschwerden aller Art, z.B. Verunreinigungen,
Ruhestörungen, Sondernutzungen
- Überwachung des ruhenden Verkehrs
- Durchführung von ordnungsbehördlichen Ermittlungen, Überprüfungen und
Kontrollen
- Fertigen von Einsatzberichten sowie ggf. zeugenschaftliche Aussagen vor
Gericht
- Unterstützung bei der ordnungsbehördlichen Begleitung von öffentlichen
Veranstaltungen im Gemeindegebiet
- Durchsetzung ordnungsbehördlicher Maßnahmen, unter Anwendung von
Zwangsmitteln nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz
- Freiheitsentziehende Maßnahmen, u.a. Unterbringung nach PsychKG und
ordnungsbehördlichen Sofortmaßnahmen nach § 24 Abs. 1 OBG NRW
- Sie arbeiten in flexibel wechselnden Schichten nach Dienstplan
- Bereitschaft zur Teilnahme an der Rufbereitschaft des Ordnungsamtes
Ihr Profil:
Erforderlich ist:
- abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten,
erfolgreichen Abschluss des Angestelltenlehrgangs I, erfolgreich abgeschlossene
dreijährige kfm. Ausbildung oder dreijährige Ausbildung zur Fachkraft für
Schutz und Sicherheit (beides jeweils mit mind. einem Jahr Berufserfahrung im
Bereich des Kommunalen Ordnungsdienst und der Bereitschaft, den
Angestelltenlehrgang 1 zu absolvieren)
- Fahrerlaubnis der Klasse B
Weitere Anforderungen:
- Sie sind bereit, Dienst-bzw. Schutzkleidung zu tragen, Einsatzmittel
mitzuführen und regelmäßig (mindestens einmal monatlich) am Eigensicherungs-
und Einsatzlagetraining mit einem zertifizierten Einsatztrainer teilzunehmen.
- Sie verfügen über ein gutes Verhandlungsgeschick mit der Fähigkeit, sich in
Konfliktsituationen angemessen zu verhalten und hoheitliche Maßnahmen
situationsgerecht zu treffen.
- Sie sind zeitlich flexibel und bereit am wechselnden Schichtdienst (auch an
Wochenenden und Feiertagen) teilzunehmen.
- Uneingeschränkte gesundheitliche Eignung für die Außendiensttätigkeit
(Vollzugsdienst- und Schichtdiensttauglichkeit) und die damit verbundene
körperliche Fitness für die Aufgabenwahrnehmung
Die Gemeindeverwaltung Alfter bietet:
- einen sicheren Arbeitsplatz mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag mit
einer Eingruppierung bis in dieEntgeltgruppe 9a TVöD bei Vorliegen der
persönlichen Voraussetzungen nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes
- eine jährliche Sonderzuwendung und leistungsorientierte Bezahlung nach den
Vorschriften des TVöD
- eine abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit in einem
kollegialen und engagierten Team mit familienfreundlichen Arbeitszeiten
- offene Kommunikationsstrukturen
- vielseitiger, interessanter und verantwortungsvoller Aufgabenbereich
- regelmäßige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- teilweise Möglichkeit des mobilen Arbeitens
- Arbeitgeberzuschuss zu den vermögenswirksamen Leistungen
- betriebliche Altersversorgung
- Urlaubsanspruch nach TVöD
- betriebliches Gesundheitsmanagement
- Mitarbeiterangebote via Corporate Benefits
- Radleasing im Rahmen einer Entgeltumwandlung
Hinweis nach Landesgleichstellungsgesetz:
Die Gemeinde Alfter fördert die berufliche Zukunft von Frauen. Bewerbungen
von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht und werden nach Maßgabe des
Landesgleichstellungsgesetzes NRW bevorzugt berücksichtigt.
Die Gemeinde Alfter verfügt über eine Integrationsvereinbarung und ist an der
Bewerbung behinderter Menschen interessiert. Schwerbehinderte Menschen werden
bei gleicher Eignung bevorzugt.
Bewerbungen von deutschen und ausländischen Bewerberinnen/Bewerbern werden
gleichermaßen begrüßt.
Bewerbungen mit aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis
zum online an die Gemeinde Alfter.
Eine Bewerbung per Email ist nicht möglich.
Die Bewerbungsgespräche finden voraussichtlich in der 32. Kalenderwoche statt.