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Stelle verifiziert gestern

Landrätin / Landrat (m/w/d)

Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm·Bitburg (Rheinland-Pfalz)
Gehalt nicht angegeben
Vox-Zusammenfassung
  • Aufgaben: Verantwortung für die vielfältigen Aufgaben des Amtes einer Landrätin/eines Landrats sowie vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Kreistag, Einwohnerinnen, Einwohnern und Kreisverwaltung.
  • Anforderungen: Engagierte, dynamische Persönlichkeit, Wählbar gemäß deutschem Wahlrecht, Altersgrenze 65 Jahre, Wohnsitz in Deutschland, Bereitschaft zur Amtsausübung in einem Beamtenverhältnis.
  • Voraussetzungen: Deutsche/r oder EU-Staatsangehörige/r, volljährig, keine Ausschlussgründe im Zusammenhang mit Wählbarkeit, Bereitschaft zur Einreichung eines Wahlvorschlags.
  • Vergütung: Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit, Besoldung nach Kommunalbesoldungsverordnung Rheinland-Pfalz, Besoldungsgruppen B 5/B 6, Dienstaufwandsentschädigung inklusive.
  • Wahlprozess: Wahl durch die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger, Stichwahl bei Bedarf, Fristen für die Einreichung der Wahlvorschläge, Bekanntgabe durch Wahlleiter.
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Stellenbeschreibung

Beim Eifelkreis Bitburg-Prüm ist die Stelle der/des Landrätin/Landrats (m/w/d) zum nächstmöglichen Zeitpunkt neu zu besetzen, weil der bisherige Amtsinhaber am zum Präsidenten der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion ernannt wurde. Zum Eifelkreis Bitburg-Prüm (rd. 104.000 Einwohner) gehören auf einer Fläche von 1.626 km² fünf Verbandsgemeinden (Arzfeld, Bitburger Land, Prüm, Speicher und Südeifel) sowie die verbandsfreie Stadt Bitburg. Der Sitz der Kreisverwaltung befindet sich in der Stadt Bitburg. In der Stadt Prüm wird eine Außenstelle unterhalten. Die Wahl der Landrätin/des Landrats erfolgt am Sonntag, den , unmittelbar durch die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger des Eifelkreises Bitburg-Prüm für eine Amtszeit von acht Jahren (Urwahl). Erhält bei dieser Wahl keine Bewerberin/kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet am Sonntag, , eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerberinnen/Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben. Wählbar zur Landrätin/zum Landrat ist, wer Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige(r) eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist, am Tag der Wahl () das 18. Lebensjahr vollendet hat, nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes ausgeschlossen ist sowie die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten. Zur Landrätin/Zum Landrat kann nicht gewählt werden, wer am Tag der Wahl das 65. Lebensjahr vollendet hat (§ 46 Abs. 3 LKO). Gesucht wird eine engagierte und dynamische Persönlichkeit, die den vielfältigen Aufgaben des Amtes einer Landrätin/eines Landrats gerecht wird und die in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Kreistag, den Einwohnerinnen und Einwohnern sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kreisverwaltung für die Belange des Eifelkreises eintritt. Es erfolgt eine Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit. Die Besoldung richtet sich nach der Kommunal- Besoldungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Danach ist das Amt den Besoldungsgruppen B 5/B 6 zugeordnet. Neben der Besoldung wird eine Dienstaufwandsentschädigung gewährt. Unabhängig von der beamtenrechtlich notwendigen Bewerbung ist zur Teilnahme an der Wahl die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlags als Einzelbewerberin bzw. als Einzelbewerber oder durch eine Partei bzw. Wählergruppe nach Maßgabe der Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung erforderlich. Es wird darauf hingewiesen, dass Wahlvorschläge spätestens am Montag, , 18:00 Uhr, beim Wahlleiter einzureichen sind (Ausschlussfrist). Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Bekanntmachung über die Einreichung von Wahlvorschlägen, die der Wahlleiter am (Erscheinungstag) in den Kreisnachrichten der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm veröffentlicht. Mit der Bewerbung kann gleichzeitig das Einverständnis erklärt werden, dass politischen Parteien und Wählergruppen die eingegangene Bewerbung bekannt gegeben und Einsicht in die weiteren Unterlagen gewährt wird; das Einverständnis kann auf eine oder mehrere Parteien und/oder Wählergruppen beschränkt werden. Die Abgabe oder Nichtabgabe einer solchen Erklärung hat auf die Ordnungsmäßigkeit der eingereichten Bewerbung keinen Einfluss. Aussagefähige Bewerbungen werden bis zum (keine Ausschlussfrist) erbeten an: Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm Wahlleiter Kennwort: „Landratswahl“ Trierer Straße 1 54634 Bitburg Nähere Informationen finden Sie unter www.bitburg-pruem.de

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Originalquelle
arbeitsagentur.de
Veröffentlicht
09. Juli 2026 · echtes Datum
Zuletzt verifiziert
gestern
Qualitäts-Score
35/100
Gehalt angegeben0
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Vollständige Beschreibung20

Quelle: Bundesagentur für Arbeit — Jobsuche (arbeitsagentur.de)

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