Zurück zu den Ergebnissen · Lingerhahn

Stelle verifiziert gestern

Küchenhilfe (m/w/d) in TZ, abends

Camping- u. Mobilheimpark Christ oHG·Lingerhahn (Rheinland-Pfalz)Vor Ort
Gehalt nicht angegeben
Vox-Zusammenfassung
  • Aufgaben: Unterstützung des Küchenteams und Durchführung von Reinigungsarbeiten.
  • Arbeitszeiten: Arbeit in erster Linie von 18:00 bis 21:00 Uhr, Bereitschaft zur Feiertags- und Wochenendarbeit.
  • Anforderungen: Keine expliziten Anforderungen genannt, aber Bereitschaft zur Arbeit an Abenden, Feiertagen und Wochenenden.
  • Arbeitsumfeld: Arbeiten in einem motivierten Team auf einem Campingplatz in Lingerhahn.
An der Quelle bewerbenSie verlassen VoxJobs zu arbeitsagentur.de — die Bewerbung erfolgt direkt beim Unternehmen. arbeitsagentur.de

Stellenbeschreibung

Camping-Mobilheimpark Am Mühlenteich in Lingerhahn! Auf einem der schönsten Campingplätze Deutschlands bieten wir unseren Gästen das ganze Jahr über verschiedene Veranstaltungen und Mitmachprogramme. Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir: eine Küchenhilfe (m/w/d) Zu Ihren Tätigkeiten gehören all die, die dem Berufsbild entsprechen. Sie unterstützen unser Küchenteam und führen Reinigungsarbeiten durch. Sie arbeiten in erster Linie in der Zeit von 18:00 bis 21:00 Uhr. Die Bereitschaft zur Feiertags- und Wochenendarbeit sollte gegeben sein. Sie werden in einem motivierten Team arbeiten, und wir freuen uns darauf, Sie kennen zu lernen. Bei Interesse melden Sie sich bitte telefonisch bei uns oder kommen Sie einfach vorbei.

Transparenz-Panel

Originalquelle
arbeitsagentur.de
Veröffentlicht
07. Juli 2026 · echtes Datum
Zuletzt verifiziert
gestern
Qualitäts-Score
35/100
Gehalt angegeben0
Unternehmen identifiziert0
applyUrl0
postedAt15
Vollständige Beschreibung20

Quelle: Bundesagentur für Arbeit — Jobsuche (arbeitsagentur.de)

Ähnliche

Ähnliche Stellen.

Küchenhilfe (m/w/d)

Aramark Holding Deutschland GmbH
SternenfelsVor Ort
Gehalt nicht angegeben
Neuüber arbeitsagentur.de·vor 18 Stunden35/100

Etwas stimmt mit dieser Anzeige nicht? Betrügerische oder veraltete Stelle melden