Stellenbeschreibung
Unser Team in unserem Einrichtungshaus in Mainz braucht Verstärkung. Deshalb suchen wir zum nächstmöglichen Eintrittstermin unbefristet einen
Kaufmännischen Mitarbeiter für den Bereich Back Office in Teilzeit (32 Std./Woche) (m/w/d)
Besser arbeiten bedeutet bei uns:
* eine der Position angemessene Vergütung, ergänzt um Rabatte sowie betriebliche Altersvorsorge
* 30 Tage Urlaub pro Jahr
* einen anspruchsvollen Arbeitsplatz in einem modernen Unternehmen sowie Chancengleichheit und Fairness auf allen Ebenen
Mehr Infos zu diesen und weiteren Vorteilen gibt’s auf: https://www.moebel-martin.de/arbeitgeber
Ihr Job als kaufmännischer Mitarbeiter (m/w/d) im Bereich Back Office in Teilzeit
Sie sind mit Ihren Kollegen (m/w/d) für alle Verwaltungstätigkeiten verantwortlich – und zwar durch:
* Bearbeitung von Kaufvertragsänderungen
* Postbearbeitung und Schriftverkehr
* Rechnungsprüfung
* Abwicklung von Finanzierungen mit unseren Kunden und der Bank
* Kundenempfang und Terminkoordination an unserem Infopoint
* Allgemeine Verwaltungstätigkeiten
* Vertretung Im Kassenbereich
Mit diesem Profil sind Sie bei uns richtig:
* abgeschlossene kaufmännische Ausbildung oder eine vergleichbare Qualifikation
* Berufserfahrung im Bereich Verwaltung
* freundliches Auftreten und sicherer Umgang mit Kollegen und Kunden
* Teamfähigkeit
* zeitliche Flexibilität im Rahmen unserer Öffnungszeiten
Sie denken: das passt? Dann bewerben Sie sich bitteonline über unser Karriereportal. Sie haben Fragen? Herr Peter Metzger beantwortet sie Ihnen gerne unter:
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.
Möbel Martin B.V. & Co. KG **
**Barcelonaallee Mainz
Zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen stellen wir Ihnen mit unserem Bewerbermanagementsystem „Softgarden“ ein gesichertes Online-Tool zur Verfügung, über das Sie Ihre Bewerbungsunterlagen einreichen können, indem Sie diese über den Online-Bewerben-Button direkt hochladen. Sollten SieBewerbungen an unsere E-Mail-Adresse senden wollen, weisen wirausdrücklich darauf hin, dass auf diesem Wege kein Verschlüsselungsschutz besteht.