Stelle verifiziert vor 4 Stunden
Ingenieur als Sachverständiger für Fliegende Bauten / Vergnügungsanlagen / Freizeitindustrie (w/m/d)
Gehalt nicht angegeben
Vox-Zusammenfassung
- Aufgaben: Prüfung von Fliegenden Bauten, Fahrgeschäften, Achterbahnen, Karussellen und Freizeitparkanlagen; Ansprechpartner/in für Betreiber von Fahrgeschäften und Fliegenden Bauten
- Anforderungen: Abgeschlossenes Ingenieurstudium in Bauingenieurwesen, Maschinenbau oder gleichwertig
- Bedingungen/Benefits: Keine spezifischen Angaben zu Bedingungen oder Benefits im Text
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Stellenbeschreibung
Abgeschlossenes Ingenieurstudium der Fachrichtung Bauingenieurwesen, Maschinenbau oder gleichwertig * Prüfung von Fliegenden Bauten und Fahrgeschäften, Achterbahnen, Karussellen und Freizeitparkanlagen * Ansprechpartner/in für die und Betreiber von Fahrgeschäften bzw. von Fliegenden Bauten
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Originalquelle
stepstone.de
Veröffentlicht
21. Juli 2026 · echtes Datum
Zuletzt verifiziert
vor 4 Stunden
Qualitäts-Score
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