Stelle verifiziert gestern
Fachinformatiker für Systemintegration (m/w/d) ab 01.01.2027
Landesbetrieb Liegenschafts-u Baubetreuung - Zentrale MainzKaiserslautern (Rheinland-Pfalz)HybridUNBEFRISTET
44 048 € – 51 421 € / Jahrgeschätzt
Stellenbeschreibung
Ob Ministerien oder Krankenhäuser, Kasernen oder militärische Flughäfen, Forschungsbauten für Universitäten und Hochschulen, Spezialimmobilien für Polizei und Justiz oder der Erhalt von Burgen und Schlössern: Unsere rund 1.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betreuen und optimieren ein umfangreiches Immobilienportfolio. An landesweit acht Standorten setzen wir Bau- und Sanierungsprojekte für das Land, den Bund, die NATO und die US-Gaststreitkräfte um. Gestalten Sie mit uns Ihr Land – wir bauen auf Sie!
### Verstärken Sie unsere Zentrale in Mainz (Dienstort Kaiserslautern) zum als:
Fachinformatiker für Systemintegration (m/w/d) Unbefristet; Vollzeit 
Ihre Aufgaben 
DV-seitige Sicherstellung eines zuverlässigen und effizienten DV-Betriebs an den Standorten des Landesbetriebs, insbesondere Kaiserslautern, unter Berücksichtigung und in Umsetzung der strategischen Richtlinien, der Ausstattungsstandards und der Regelwerke des Landesbetriebs LBB.
Ihre Aufgaben bestehen u.a. in: 
Administration, Inbetriebnahme, Wartung und Überwachung der IT-Infrastruktur
Bereitstellung von Fachanwendungen
Beratung und Unterstützung der Anwender (1st-LevelSupport)
Zusammenarbeit mit dem zentralen DV-Infrastrukturteam
Ihr Profil 
Abgeschlossene Ausbildung zum Fachinformatiker (m/w/d) für Systemintegration oder vergleichbare Qualifikation
Gute Kenntnisse von Client-/Seversystemen
Fahrerlaubnis Klasse B
Teamfähigkeit, Leistungsbereitschaft sowie Planungs-, Organisations- und Konfliktfähigkeit
Unsere Benefits 
Work-Life-Balance: durch flexible Arbeitszeiten, Teilzeitmodelle und Homeoffice
Umfassendes Onboarding: durch Einführungsseminare z. B. zu Grundlagen des öffentlichen Bauens
Weiterbildung: vielfältige Angebote zur Vertiefung von Fach- und Methodenkompetenzen
Weiterentwicklung: vielseitige Karriereperspektiven und Möglichkeiten für den Wechsel in andere Aufgabenbereiche
Absicherung: Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst mit betrieblicher Altersvorsorge
Vergütung: je nach Qualifikation von Entgeltgruppe 8 bis 9b TV-L (Einstiegsgehalt 44.048 € bis 51.421 € brutto/Jahr)
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann übermitteln Sie uns Ihre aussagekräftige Bewerbung unter Angabe der Kennziffer LZ 24/26 in einer PDF-Datei (max. 5 MB) bis zum über unser [Bewerbungsformular ](https://karriere.lbb.rlp.de/stellenangebote/bewerbungsformular)
Für Rückfragen wenden Sie sich gerne an Kristin Funk: Telefon 06131/20496-185 oder E-Mail an
Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden Ihre Unterlagen unverzüglich gelöscht (Art. 17 DSGVO).
Das Land Rheinland-Pfalz beschäftigt viele Menschen in sehr unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern und mit ganz unterschiedlichen Qualifikationen. Wir fördern aktiv die Gleichbehandlung aller Menschen und wünschen uns ausdrücklich Bewerbungen aus allen Altersgruppen, unabhängig von der ethnischen Herkunft, dem Geschlecht, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Identität. Im Rahmen des Landesgleichstellungsgesetzes streben wir eine weitere Erhöhung des Frauenanteils an und sind daher an Bewerbungen von Frauen besonders interessiert. Bei entsprechender Eignung werden Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen bevorzugt berücksichtigt. Sehr gute Rahmenbedingungen, um berufliche und familiäre Aufgaben zu vereinbaren, wie zum Beispiel moderne Arbeitszeitmodelle und weitreichende Gleitzeitregelungen, gewährleisten wir, im Rahmen der dienstlichen und organisatorischen Möglichkeiten. Eine Reduzierung der Regelarbeitszeit ist grundsätzlich möglich. Gehen entsprechende Bewerbungen ein wird geprüft, ob den Teilzeitwünschen bei der ausgeschriebenen Position im Rahmen der dienstlichen und organisatorischen Möglichkeiten entsprochen werden kann. Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch Familienarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeiten erworben wurden, werden bei der Beurteilung der Qualifikation im Rahmen des § 8 Abs. 1 des Landesgleichstellungsgesetzes berücksichtigt.