Stelle verifiziert vor 2 Stunden
Ergänzungskraft
AWO Bezirksverband Ostwestfalen-Lippe e.V.Bielefeld (Nordrhein-Westfalen)befristet
Gehalt nicht angegeben
Stellenbeschreibung
Die Ergänzungskräfte im Bereich Sprache wirken bei der zusätzlichen Sprachförderung für Kinder ohne deutsche Sprachkenntnisse mit. Sie fördern, gesteuert durch das sozialpädagogische Team des Geschäftsfelds, trägergerübergreifend, in Bielefelder Kitas den ersten Kontakt zur deutschen Sprache. Zum frühestmöglichen Eintrittstermin suchen wir daher Ergänzungskräfte im Bereich Sprache (m/w/d) Die Stelle umfasst 5 oder 10 Wochenstunden und ist befristet bis zum (Befristetes Förderprogramm, Prüfung einer Verlängerung bei eventueller Verlängerung des Förderprogramms). Die Eingruppierung erfolgt nach TV AWO NRW in der Entgeltgruppe S3. Unterstützung des Personals der jeweiligen Kita bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von zusätzlichen, spielerischen Sprachförderangeboten in Kleingruppen Förderung der sprachlichen Basiskompetenzen wie z. B. Wortschatz und Erzählkompetenz auf Basis der bereitgestellten Materialien und besuchten Fortbildung Absprache zu den Förderinhalte sowie Beteiligung an der Weiterentwicklung der Angebote und der Materialien mit der Einrichtungsleitung bzw. Gruppenleitung und vorhandenen Sprachfachkräften in der Kita Ausbildung als Kinderpfleger*in, Sozialassistenz oder vgl. Erfahrung in der Sprachförderung von Kindern mit Migrationshintergrund von Vorteil Bereitschaft zur Teilnahme an berufsbegleitenden Fortbildungen Strukturierte Arbeitsweise/Kommunikationsfähigkeit Offen für Vielfalt sowie Identifikation mit den AWO Werten Wir leben die Werte Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit in Unternehmen/Verband und Gesellschaft Menschenfreundliche Personalpolitik und Vereinbarung Work-Life-Balance Attraktive, betriebliche Altersvorsorge mit mind. 100% Zuschuss Zugang zu exklusiven Mitarbeiterrabatten über Corporate Benefits (online und vor Ort) Wir freuen uns auf deine Bewerbung. Gut zu wissen: Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt eingestellt. Vollzeitstellen können gemäß § 7, 1 TzBfG auch in Teilzeitstellen umgewandelt werden, sofern der Arbeitsplatz sich hierfür eignet und dringende betriebliche Belange nicht entgegenstehen