Stellenbeschreibung
Für das Referat 51G - Außenstelle Halberstadt im Ankunftszentrum, Landesasylstelle Sachsen-Anhalt - suchen wir zeitnah für den Dienstort Halberstadt
mehrere Entscheiderinnen bzw. Entscheider (w/m/d) befristet auf 24 Monate
(E 12 TV EntgO Bund)
Kennziffer: BAMF-2026-209
In den Außenstellen des Bundesamtes werden federführend operative Tätigkeiten im Asyl- und Integrationsbereich wahrgenommen. Neben der allgemeinen Verwaltungsarbeit werden Sie schwerpunktmäßig als Entscheiderin bzw. Entscheider im Asylbereich eingesetzt.
Ihre Aufgaben
Sie bearbeiten als Sachbearbeitung Asylerst- und Folgeverfahren, indem Sie eingehende Anträge prüfen, persönliche Anhörungen mit Asylbewerbenden in deutscher Sprache unter Beisein einer dolmetschenden Person durchführen (gem. Umsetzung GEAS werden Anhörungen zukünftig aufgezeichnet), über die Asylanträge entscheiden und anschließend Bescheide erstellen
Außerdem entscheiden Sie über das Vorliegen von Abschiebungsverboten, erlassen Abschiebungsandrohungen und ordnen Einreise- und Aufenthaltsverbote an
Darüber hinaus prüfen Sie ermittelte Sachverhalte im Hinblick auf die Zuständigkeit eines anderen Staates (Verordnung Dublin III bzw. zukünftig Zuständigkeitsbestimmungsverfahren) und bereiten diese für ein eventuelles Übernahmeverfahren auf
Des Weiteren bearbeiten Sie Widerrufs- und Rücknahmeverfahren und überprüfen Entscheidungen über Asylanträge
Ihr Profil
Wir suchen Bewerbende mit einem abgeschlossenen (Fach‑)Hochschulstudium auf mindestens Bachelorniveau. Als förderlich werden die Fachrichtungen Verwaltungs- und Rechtswissenschaften (u. a. Diplom-Juristinnen/‑Juristen, Juristinnen/Juristen mit 1. Staatsexamen, Bachelor of Laws) betrachtet sowie optional die Fachrichtungen Politik-, Sozial- oder Wirtschaftswissenschaften
Alternativ verfügen Sie über einen gleichwertigen Diplomabschluss einer anerkannten Berufsakademie der oben genannten Fachrichtungen*
Sie können sich bereits bewerben, wenn Sie innerhalb von drei Monaten nach dem Ende der Bewerbungsfrist Ihr Studium abschließen. Das endgültige Zeugnis ist bei Bekanntgabe nachzureichen
Sie interessieren sich für gesamtgesellschaftliche Zusammenhänge und migrationspolitische Fragestellungen und verfügen idealerweise bereits über Kenntnisse in den einschlägigen Rechtsgebieten; dazu zählen u. a. Aufenthaltsgesetz, Asylgesetz, das Gemeinsame Europäische Asylsystem und Verwaltungs- und Prozessrecht
Förderlich sind zudem Berufserfahrungen in der öffentlichen Verwaltung
Sie besitzen Offenheit, eine selbstständige und strukturierte Arbeitsweise mit hoher Eigeninitiative auch bei Termindruck sowie eine gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit in der deutschen Sprache
Ihre Selbstsicherheit und Diversitykompetenz ermöglichen Ihnen ein empathisches Auftreten in Ihrem Arbeitsumfeld
Durch Ihre Flexibilität, Motivation und Neugier sind Sie bereit, bei Bedarf auch in anderen Aufgabenbereichen eingesetzt zu werden
Bitte beachten Sie, dass für die Ausübung der Tätigkeit gute Deutschkenntnisse auf vergleichbar C1‑Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) erforderlich sind. Entsprechende Kenntnisse weisen Sie durch einen deutschsprachigen einschlägigen (Berufs‑)Schulabschluss (u. a. Allgemeine Hochschulreife, FOS, BOS), ein an einer deutschsprachigen (Fach‑)Hochschule abgeschlossenes Studium oder einen anerkannten Sprachnachweis auf mindestens C1-Niveau nach
Ihre Flexibilität ermöglicht es Ihnen, an einer 7-wöchigen Schulung im Regelfall vor Ort in Nürnberg, Düsseldorf oder Berlin im Rahmen einer umfassenden Einarbeitung teilzunehmen; in begründeten Ausnahmefällen besteht auch die Möglichkeit einer Online-Schulung, wobei aufgrund der Thematik 2 Wochen in jedem Fall am Schulungsort in Anwesenheit verbracht werden müssen
Für die Ausübung der Tätigkeit ist eine einfache Sicherheitsüberprüfung (SÜ1) gem. § 5 AsylG i. V. m. § 8 SÜG erforderlich. Sie bringen die Bereitschaft mit, diese zeitnah erfolgreich zu durchlaufen.
Ein vollständiger Masernschutz ist nach § 20 Abs. 9 IfSG zwingend erforderlich
Unser Angebot
Eine auf 24 Monate sachgrundlos befristete Einstellung in der Entgeltgruppe 12 TV EntgO Bund, gem. § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz
Da die Einstellung nach § 14 Abs. 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes befristet ist (sachgrundlose Befristung), können Bewerbende, die bereits in einem Arbeitsverhältnis zum Bund gestanden haben bzw. derzeit stehen, für die befristeten Stellen nicht berücksichtigt werden
Abwechslungsreiche und eigenverantwortliche Tätigkeiten in einem motivierten, kompetenten und kollegialen Umfeld
Vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten und ein breites Fortbildungsangebot, auch in unserem behördeneigenen Qualifizierungszentrum
Attraktive und familienfreundliche Arbeitsbedingungen, u. a. durch flexible Arbeitszeitgestaltung
Das Bundesamt bietet ein lebendiges Gesundheitsmanagement und verschiedene Sportangebote
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann bewerben Sie sich bitte bis zum ausschließlich über das Online-Bewerbungssystem „Interamt“.
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Sollten Sie die Ausschreibung nicht über Interamt gefunden haben, nutzen Sie bitte diesen Link https://www.interamt.de/koop/app/stelle?id=1465715 .
Für Ihre Bewerbung registrieren Sie sich bitte bei Interamt unter https://www.interamt.de/koop/app/registrieren . Sollten Sie bereits bei Interamt registriert sein, nutzen Sie bitte Ihren Login. Bei technischen Problemen und Fragen zu Ihrer Registrierung wenden Sie sich bitte direkt an Interamt unter der Nummer ‑140 oder per E‑Mail: .
Für die weitere Bearbeitung Ihrer Bewerbung laden Sie bitte Ihre aussagekräftigen und vollständigen Bewerbungsunterlagen im Rahmen des Online-Verfahrens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist in Interamt hoch. Andernfalls kann Ihre Bewerbung nicht weiter berücksichtigt werden.
Ein Anschreiben bzw. Motivationsschreiben ist im Rahmen der Bewerbung nicht erforderlich.
Bei ausländischem Ho...