Stelle verifiziert gestern
Beleuchter*in (m/w/d)
Theater, Oper und Orchester GmbH HalleHalle (Saale) (Sachsen-Anhalt)befristet
Gehalt nicht angegeben
Stellenbeschreibung
Beleuchter*in (m/w/d)
Fünf Bühnen, fünf Sparten, fünf Welten: Die Bühnen Halle bieten ein
vielfältiges Theater- und Konzertangebot, beschäftigen ca. 470
Mitarbeiter*innen und suchen ab September 2026 befristet bis Dezember 2026
eine/n Beleuchter*in für die Sparte Oper.
Ihre Vorteile:
- Eine abwechslungsreiche Tätigkeit
- Ein erfahrenes Team
- Einen zentralen Arbeitsplatz im Zentrum der Stadt Halle
Ihre Aufgaben:
- Einrichtung und Bedienung beleuchtungstechnischer Anlagen im Proben- und
Vorstellungsbetrieb
- Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten der Bühnenbeleuchtung
- Anfertigung von Beleuchtungskörpern
- Arbeiten an Projektionsgeräten mit entsprechenden Zuspielern
Das bringen Sie mit:
- Eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem elektrotechnischen
Beruf, vorzugsweise Fachkraft für Veranstaltungstechnik oder Elektroniker*in
- Grundkenntnisse in Netzwerktechnik sowie sicherer Umgang mit MS Office
Anwendungen
- Kenntnisse in der Programmierung von Lichtsteuerpulten und im Umgang mit
CAD-Programmen sind von Vorteil
- Schnelle Auffassungsgabe, zuverlässige und selbstständige Arbeitsweise
- Team- und Kommunikationsfähigkeit
- Bereitschaft zur Arbeit an Wochenenden und Feiertagen
- Führerschein Klasse B wünschenswert
Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach den Bestimmungen des TVöD VKA mit
Eingruppierung in die Entgeltgruppe 5. Die Anstellung ist befristet und mit
einer Wochenarbeitszeit von 20 Stunden vorgesehen.
Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in einer PDF-Datei (Anschreiben,
Lebenslauf, Zeugnisse etc.) per E-Mail mit dem Stichwort„Beleuchtung“ bis zum
an:
Wir fördern die Gleichstellung aller Mitarbeiter*innen und begrüßen deshalb
Bewerbungen von allen Personen, unabhängig von deren ethnischer, kultureller
oder sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder
sexueller Identität. Schwerbehinderte Bewerber*innen werden bei gleicher
Eignung besonders berücksichtigt.
Fahrtkosten, die im Zusammenhang mit diesem Stellenbesetzungsverfahren
entstehen, können leider nicht erstattet werden.