Stellenbeschreibung
- Die Stadt Gotha -
sucht zur Verstärkung des Teams zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Amtsleiter für das Rechtsamt (m/w/d)
in der Stadtverwaltung Gotha.
Zu Ihren Kernaufgaben gehören:
Die Leitung und Führung des Rechtsamtes und die Verantwortung für alle damit
im Zusammenhang stehenden Aufgaben, insbesondere
- die Ausübung der Fach-, Dienst- und Rechtsaufsicht über das Personal des
Fachbereiches
- juristische Prüfung, Beratung bzw. Begleitung aller städtischen
Organisationseinheiten in allen juristischen Fragen, insbesondere bei
Vertragsabschlüssen, Satzungen und anderen Rechtsvorschriften
- Bearbeitung grundsätzlicher Rechtsangelegenheiten sowie Vorbereitung und
Erstellung von Rechtsgutachten
- Bearbeitung und Begleitung gerichtlicher Verfahren in
öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Angelegenheiten, einschließlich der
gesetzlich zulässigen Prozessvertretung sowie die Einleitung und Begleitung von
Strafverfahren
- Erarbeitung und Prüfung von Beschlussvorlagen, Satzungen, internen
Verwaltungsvorschriften, Benutzungsordnungen, Verträgen usw.
- Verantwortung für die Bearbeitung von Versicherungsangelegenheiten
- Vertretung des Amtes nach Innen und Außen
Unsere Erwartungen:
- einen erfolgreichen Abschluss des zweiten juristischen Staatsexamens
- langjährige Berufserfahrung und mehrjährige Leitungserfahrung, vorzugsweise
in der öffentlichen Verwaltung oder dezidierte Kenntnisse im Verwaltungsrechts
- umfangreiche Kenntnisse insbesondere auf dem Gebiet des Zivilrechts,
Kommunalrechts und des Versicherungsrechts
- eine entscheidungsstarke Persönlichkeit mit Verhandlungsgeschick, einer
hohen Auffassungsgabe und analytische Fähigkeiten
- die Fähigkeit, fachübergreifend zu denken und zu handeln
Arbeitszeit und Vergütung:
Es handelt sich um eine Vollzeitstelle, mit einer durchschnittlichen
wöchentlichen Arbeitszeit von zurzeit 39 Stunden (Beschäftigte) bzw. 40 Stunden
(Beamte). Im Rahmen der tariflichen Regelungen besteht zudem die Möglichkeit
die Arbeitszeit perspektivisch auf bis zu 42 Stunden zu erhöhen.
Eine Einstellung als Beschäftigte/r erfolgt grundsätzlich unbefristet. Wir
behalten es uns jedoch vor, je nach Vorliegen des Grades der einschlägigen
Berufs- und Führungserfahrung, die Stelle zunächst gemäß § 31 Abs. 1 TVöD-VKA
(Führung auf Probe) für bis zu zwei Jahre zu befristen. Bei entsprechender
Eignung und Bewährung wird das Arbeitsverhältnis unbefristet fortgeführt.
Darüber hinaus besteht ggf. bei besonderer Bewährung und bei Erfüllung der
beamtenrechtlichen Voraussetzungen die Option einer späteren Übernahme in ein
Beamtenverhältnis. Ein Anspruch auf Verbeamtung besteht nicht.
Für das Aufgabengebiet steht, je nach Qualifikation, beruflichem Werdegang
und Vorliegen der persönlichen sowie beamtenrechtlichen Voraussetzungen, eine
Planstelle bis zur A 15 Thüringer Besoldungsgesetz zur Verfügung. Alternativ
bieten wir eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 14 gemäß Tarifvertrag für
den öffentlichen Dienst (TVöD-VKA).
Für bereits verbeamtete Personen steht ein Beförderungsdienstposten zur
Verfügung, auf den – nach Feststellung der Bewährung nach § 36 Thüringer
Laufbahngesetz – ohne weitere Auswahlentscheidung eine Beförderung bis in das
Amt eines Stadtdirektors (Besoldungsgruppe A 15 ThürBesG) möglich ist. Beamte
statusgleicher Ämter können sich ebenfalls bewerben.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung bis zum 31. Juli 2026.
Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte per E-Mail
(ausschließlich als zusammenhängendes PDF-Dokument) an oder
schriftlich an Stadtverwaltung Gotha, Personalamt, Postfach 10 02 02, 99852
Gotha.
Dem Bewerbungsschreiben fügen Sie bitte einen tabellarischen Lebenslauf, die
lückenlose Darstellung des Ausbildungs- und beruflichen Werdegangs, die
Abschriften der geforderten Qualifikationen, Abschlüsse und Nachweise
(einschließlich Fach- und Notenübersicht) sowie die Abschriften des letzten
Dienst- oder Arbeitszeugnisses bzw. der letzten dienstlichen Beurteilungen
(soweit vorhanden) bei.
Noch mehr attraktive Stellen auf: www.gotha.de/stellen
Was gilt es zu beachten?
Allgemein
Zu spät eingehende oder unvollständige Bewerbungen werden nicht
berücksichtigt. Postalisch eingehende Bewerbungen werden nicht zurückgesendet.
Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass die durch die Bewerbung entstehenden
Kosten (Reisekosten und sonstige Bewerbungskosten) nicht erstattet werden.
Gleichstellung
Angesichts der in der Stadt Gotha anzustrebenden Chancengleichheit in allen
Bereichen des Berufslebens sind Bewerbungen von Frauen und Männern
gleichermaßen erwünscht. Bewerber des unterrepräsentierten Geschlechts werden
bei gleicher Eignung, Leistung und Befähigung nach Maßgabe des § 8 Abs. 1
Thüringer Gleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt.
Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Bewerbungen
schwerbehinderter Menschen und ihnen gleichgestellter behinderter Menschen
entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen besonders berücksichtigt.
Im Übrigen ist die zu besetzende Stelle in gleicher Weise für alle
Geschlechter geeignet, unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter,
Religion, Weltanschauung oder sexueller Identität.
Datenschutz
Ihre Bewerbungsdaten werden entsprechend der DSGVO und dem Thüringer
Datenschutzgesetz verarbeitet. Weitere Informationen zur Erhebung
personenbezogener Daten entnehmen Sie bitte den auf unserer Homepage (Rubrik:
Stellenausschreibung) hinterlegtenHinweisen zur Datenverarbeitung.
Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie die Einwilligung
zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Stadt Gotha im Rahmen
des Ausschreibungsverfahrens (Zweck der Verarbeitung) und bestätigen zugleich
die Kenntnisnahme unserer Hinweise zur Datenverarbeitung. Die Einwilligung
können Sie jederzeit widerrufen, allerdings führt dies zum Ausschluss aus dem
laufenden Verfahren. Bitte beachten Sie, dass Ihre Daten beim Versand per
E-Mail unverschlüsselt übertragen werden. Nach Abschluss des
Stellenbesetzungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nicht
berücksichtigter Bewerber/innen entsprechend § 16 Abs. 1 Nr. 2 ThürDSG i. V. m.
§ 17 DSGVO ordnungsgemäß gelöscht bzw. vernichtet.
gez. Kreuch
Oberbürgermeister