Stelle verifiziert vor 18 Stunden
Amtsleiter Bürgerdienste/Angelegenheiten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (m/w/d)
Gehalt nicht angegeben
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Stellenbeschreibung
Amt Altenpleen
- Der Amtsvorsteher -
Der Amtsbereich Altenpleen befindet sich in landschaftlich reizvoller Lage am
Grabower Bodden und in unmittelbarer Nachbarschaft zur Hansestadt Stralsund.
Der Norden des Amtes ist Teil des Nationalparks Vorpommersche
Boddenlandschaft. Geprägt ist die Region durch Landwirtschaft und sanften
saisonverlängernden Tourismus, insbesondere durch den imposanten Kranichzug im
Herbst, die Wassersport- und Radfahr-, Reit- und Wandermöglichkeiten in der
Natur.
Die Amtsverwaltung erledigt die Verwaltungsgeschäfte für die sechs
amtsangehörigen Gemeinden Prohn, Preetz, Kramerhof, Klausdorf, Groß Mohrdorf
und Altenpleen.
Ein Umzug der Amtsverwaltung von Altenpleen in das sanierte und
denkmalgeschützte Gutshaus im Ortsteil Parow der Gemeinde Kramerhof ist für die
zweite Jahreshälfte geplant. Dort erwartet die Mitarbeitenden ein modernes
Arbeitsumfeld mit den besten Arbeitsbedingungen.
Im Amt Altenpleen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt der nach
Besoldungsgruppe A 11 bewertete Dienstposten bzw. die als Entgeltgruppe 10
TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) bewertete Stelle als
Amtsleiter/in Bürgerdienste/ Angelegenheiten der öffentlichen Sicherheit und
Ordnung (m/w/d)
in Vollzeittätigkeit zu besetzen.
Der Amtsleitung Bürgerdienste/Angelegenheiten der öffentlichen Sicherheit und
Ordnung sind das Einwohnermeldeamt, das Standesamt, die Gewerbeangelegenheiten,
die Wohngeldangelegenheiten, die Angelegenheiten der Freiwilligen Feuerwehren,
Zivilschutzangelegenheiten sowie allgemeine Sicherheits- und
Ordnungsangelegenheiten zugeordnet.
Das Aufgabengebiet beinhaltet im Wesentlichen Aufgaben, die den Ämtern zur
Erfüllung nach Weisung (übertragener Wirkungskreis) übertragen wurden und für
deren ordnungsgemäße Erledigung der Amtsvorsteher zuständig ist. Neben
umfangreichen Kenntnissen im allgemeinen Ordnungsrecht erfordert die Stelle
auch sichere Kenntnisse im Kommunalverfassungsrecht und ein sehr gutes
Allgemeinverständnis verwaltungspraktischer und rechtlicher Angelegenheiten.
Zu den wesentlichen Aufgaben der Amtsleitung gehören:
- Aufgabenerfüllung lenken und kontrollieren, wie z.B. die Klärung und
Entscheidung von Grundsatzangelegenheiten des Amtes für Bürgerdienste, die
Anleitung der unterstellten Bediensteten, die Entscheidung von komplizierten
Sachverhalten, die Vertretung des Aufgabenbereiches in Kommunalvertretungen und
Ausschüssen und anderen Gremien,
- personell- organisatorische Leitung, wie z.B. Durchsetzung der
innerdienstlichen Regelungen (Dienstanweisungen etc.), Prüfung der
Arbeitsauslastung innerhalb des Amtes für Bürgerdienste und ggf. Veranlassen
von Maßnahmen, Ansprechpartner für die Bediensteten bei persönlichen und
dienstlichen Konflikten
- haushaltsmäßige Leitung, wie z.B. die Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit
des Aufgabenvollzugs, Planung, Verhandlung und Verantwortung über die
Finanzmittel im Sachgebiet ggü. den Entscheidungsgremien
- verantwortliche Bearbeitung der Angelegenheiten der Freiwilligen
Feuerwehren als Schnittstelle zwischen Bürgermeistern und Wehrführern
- verantwortliche Bearbeitung der Angelegenheiten der öffentlichen Sicherheit
und Ordnung, z.B. Verwaltungs- und Bußgeldverfahren in Feuerwerks- und
Sprengstoffangelegenheiten, Obdachlosenangelegenheiten, Tierhaltung/
Tierschutz, Abfallbeseitigung, Umwelt- und Naturschutz, Gewerbe- und
Gaststättenrecht, Wildschadensangelegenheiten, Schornsteinfegerangelegenheiten,
Immissionsschutzangelegenheiten, Vereins-, Versammlungs- und
Veranstaltungsangelegenheiten, Straßenreinigungs- und
Winterdienstangelegenheiten, Angelegenheiten der Gefahrenabwehr zur Beseitigung
von Gefahren auf öffentlichen Straßen, Plätzen und privaten Grundstücken sowie
allgemeiner Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung auf der
Grundlage des SOG M-V
- verantwortlich für die Durchführung von Wahlen, z.B. als Wahlleiter und
Gemeindewahlbehörde
Das erwarten wir von Ihnen:
- Befähigung für die Laufbahn des allgemeinen gehobenen Verwaltungsdienstes
(Dipl. Verwaltungswirt/-in (FH) bzw. Bachelor of Laws-Öffentliche Verwaltung
oder gleichwertiger Abschluss (z.B. Bachelor of Laws-Verwaltung und Recht,
Verwaltungsbetriebswirt/-in), Angestelltenlehrgang II mit erfolgreich
abgeschlossener Zweiten Angestelltenprüfung, Abschluss als Verwaltungsfachwirt
oder Verwaltungsbetriebswirt (VWA)
- umfangreiche Kenntnisse auf dem Gebiet des öffentlichen Ordnungsrechts und
des Kommunalrechts
- mehrjährige Berufserfahrung bei einer Kommunalverwaltung sind wünschenswert
mit Tätigkeiten, die mindestens dem ersten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 in
der Fachrichtung des Allgemeinen Dienstes (vormals gehobener Allgemeiner
Verwaltungsdienst) entsprechen
- Flexibilität und hohe Belastbarkeit, Konfliktfähigkeit, Fähigkeit zur
Problemanalyse und Problemlösung sowie Planung und Organisation, besondere
Kommunikationsfähigkeit, hohes Maß an Eigenverantwortung
- IT-Kenntnisse, sicherer Umgang mit modernen Kommunikationsmedien
- Führerschein Klasse B und Bereitschaft zum Führen von Dienstfahrzeugen
sowie zur Nutzung des privaten Fahrzeugs bei dienstlichem Erfordernis
- die Bereitschaft zur Fortbildung als Standesbeamter/Standesbeamtin, um die
Vertretung des Aufgabengebietes sicherzustellen
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt
berücksichtigt.
Dazu ist es sinnvoll, schon bei der Bewerbung ausdrücklich auf die
Schwerbehinderung aufmerksam zu machen und den Nachweis zu erbringen.
Kosten, die Ihnen im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, insbesondere
Fahrkosten, werden durch das Amt Altenpleen nicht erstattet.
Ihre aussagefähige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen
(Bewerbungsanschreiben, lückenloser Lebenslauf, Zeugniskopien, Kopien von
Arbeitszeugnissen und Tätigkeitsnachweisen) richten Sie bitte bis zum
an das:
Amt Altenpleen
Parkstraße Altenpleen
mit dem Hinweis „Bewerbungsunterlagen Stelle Amtsleiter/In Bürgerdienste“.
Hinweise zum Verbleib der Bewerbungsunterlagen und Datenschutz:
1. Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht
zurückgeschickt werden. Verzichten Sie daher bitte auf das Einreichen von
Schnellheftern oder Bewerbungsmappen und reichen Sie keine Originale ein.
Sollten Sie eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen wünschen, senden Sie uns
bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag zu. Anderenfalls werden die
Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens vernichtet.
Bewerbungskosten, insbesondere Fahrkosten, werden durch das Amt Altenpleen
nicht erstattet.
2. Informationen über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im
Bewerbungsverfahren entnehmen Sie bitte den Datenschutzinformationen auf
unserer Internetseite unter:www.amt-altenpleen.de.
gez. Diedrich
Amtsvorsteher
Transparenz-Panel
Originalquelle
arbeitsagentur.de
Veröffentlicht
07. Juli 2026 · echtes Datum
Zuletzt verifiziert
vor 18 Stunden
Qualitäts-Score
35/100
Quelle: Bundesagentur für Arbeit — Jobsuche (arbeitsagentur.de)
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